Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Unterrichtsinhalte und -ziele

Musik Pro:jekt hat sich zum Ziel gesetzt, die musikalische Früherziehung altersgerecht in den angebotenen Kursarten (Music in Action und Puppen in Bewegung) zu fördern. Singen, Instrumentalspiel, Bewegung und Tanz, Wahrnehmen und Erleben von Musik, denkerisches Erfassen von Musik einschließlich des Übertragens in Symbole sowie das Verbinden von Musik mit anderen Formen künstlerischen Ausdrucks. Musik Pro:jekt verbindet diese Elemente in angemessener und situationsbezogener Art.

§ 2 Teilnahmebedingungen

Voraussetzung für die Teilnahme an den angebotenen Kursen ist die schriftliche Anmeldung und die Anerkennung der Teilnahmebedingungen. Sowie die monatliche Zahlung der Beiträge bis spätestens 3. Werktag des jeweiligen Monats, Einmalzahlung oder Einmalzahlung der Einrichtung.

§ 3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Rückerstattung

Kindergarten-Kurse (kindergartenintern)

Die Anmeldung muss online erfolgen. Das Anmeldeformular findet man unter https://bemp.me/anmeldung-2/  .Die Anmeldung muss nach spätestens einer Schnupperstunde vorliegen. Die Zuteilung der Plätze erfolgt nach Eingang der Anmeldung mit Absprache des Kindergartens. Die Bestätigung der Anmeldung erfolgt schriftlich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme.

Der Teilnehmerbeitrag ist dem entsprechenden Angebot zu entnehmen.


Die Kündigung/ Abmeldung eines Teilnehmers kann ausschließlich schriftlich in Ausnahmen mündlich mit 1 Monat Frist erfolgen. Sollte der Kurs wegen Krankheit oder anderer wichtiger Verhinderungen öfter als 2 Mal ausfallen, erfolgt eine Rückerstattung der jeweiligen Kursstunde, sollte die Stunde nicht nachgeholt werden. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Kursterminen oder Abmeldung eines Teilnehmers nach Kursbeginn erfolgt keine Rückerstattung. Ebenso erfolgt keine Rückerstattung, wenn der Kindergarten aus irgendwelchen Gründen absagt.

§ 4 Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung

(1) Ist die Veranstalterin in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht der Veranstalterin gegenüber dem Teilnehmer. (2) Die Veranstalterin haftet nur für fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Die Haftung für nur fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig verursachte Personenschäden ist der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Die Versicherungssummen belaufen sich derzeit auf € 2.500.000,00 bei Personen- und Sachschäden sowie € 50.000,00 bei Vermögensschäden pro Schadensfall. Der Veranstalter haftet – außer bei Vorsatz – nicht für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist. (3) Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für nicht im unmittelbaren Kursverlauf eintretende Schadensfälle. Dies betrifft insbesondere Schadensfälle bei An-/Abreise zum/vom Veranstaltungsort sowie Haftungsfälle, die mit den Gegebenheiten der angemieteten Kursräume verbunden sind. (4) Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände von Kursteilnehmern sowie deren Begleitpersonen.